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Dienstvorschriften der Deutschen Reichsbahn

444
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Dienstvorschrift 444 Deutsche Reichsbahn

Deutsche Reichsbahn

 

Dienstvorschrift
für die Aufnahme und Durchführung
des Fahrdienstes
mit behelfsmäßig eingerichteten
Block- und Abzweigstellen

(FbBA)

Dienstvorschrift 444 Deutsche Reichsbahn

Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft


Vorschriften

für die

Bedienung und Unterhaltung der
Einrichtungen zur Überwachung
der Fahrgeschwindigkeit.

(FüV)

 

Gültig vom 1. September 1928